Igel
Igel gehören wie die Eichhörnchen und Siebenschläfer zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten. Sie dürfen nur im Falle von Verletzungen oder ernsthaften Erkrankungen in Pflege genommmen werden - und dies auch nur, bis die Tiere wieder gesundet sind!
Hilfsbedürftig sind:
Sollten Sie entsprechende Tiere auffinden, so können Sie folgende Hilfsmaßnahmen ergreifen:
Jungigeln, die ab Oktober durch Hunger und den nahenden Winter gezwungen sind auch am Tag nach Futter zu suchen, sollte man unbedingt helfen, indem man ihnen im igelsicheren Garten einen trockenen Unterschlupf anbietet und sie zufüttert. Vorraussetzung dafür ist, dass sie bereits selbstständig sind (Alter ist 6-7 Wochen, das Gewicht liegt dann meist bei 250 -350gr) und gesund sind.
Ohne Zufütterung würden Jungigel die Anfang/Mitte Oktober mit diesem Gewicht unterwegs sind das erforderliche Winterschlafgewicht nicht mehr erlangen.
In jedem Fall bitte umgehend Kontakt zu professionellen Igelpflegern aufnehmen. Kontaktdaten finden Sie << hier <<